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Steuerabrechnung für personen, die im ausland erwerbstätig sind

Steuerabrechnung für personen, die im ausland erwerbstätig sindSteuerliche Abrechnung für Personen, die im Ausland erwerbstätig sind Derzeit muss jeder Steuerpflichtige, der zur Erwerbstätigkeit ins Ausland geht, seine steuerliche Abrechnung mit dem Finanzamt in Polen vornehmen. Wir helfen Ihnen beim Einreichen der Formulare und bei der Entscheidung bezüglich der zur Wahl stehenden Besteuerungsverfahren. Wir stellen sicher, dass die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung nicht auch eine doppelte Zahlung von Steuern nach sich zieht. Wir behandeln jeden Kunden individuell und bemühen uns, alle bestehenden Möglichkeiten möglichst einfach und klar darzulegen. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit!